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FIS Pistenregeln

10 regels voor veilige hellingen

  • Rücksicht auf die anderen Skifahrer: Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  • Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweis: Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  • Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet
  • Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  • Einfahren und Anfahren: Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  • Anhalten: Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  • Aufstieg und Abfahrt: Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  • Beachten der Zeichen: Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Signalisation beachten.
  • Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer zur Hilfeleistung verpflichtet.
  • Ausweispflicht: Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Verbod op dronevluchten

Vliegen boven mensenmassa's en gebouwen is over het algemeen verboden in Oostenrijk, dus vliegen boven skipistes en in skigebieden is op zich niet wettelijk toegestaan. Bovendien mogen er geen foto- of filmopnamen worden gemaakt en opgeslagen.

Neem direct contact op met ons persteam op presse@skiwelt.at of telefonisch op +43 53333 400 voor vragen over filmen, het boeken van fotoshoots, beeldmateriaal etc.