Bergbahn Erlebnis Sommercard
Die Saisonkarte für die Sommerbergbahnen & ErlebnisWelten
Mit der Bergbahn Erlebnis Sommercard als sommerliche Saisonkarte kannst du bis zu 14 Bergbahnen und 7 BergErlebnisWelten unbegrenzt nutzen. Jedes Wochenende die Hexen im Hexenwasser Söll besuchen, jedes Mal eine neue Ecke in Ellmi´s Zauberwelt entdecken oder für ein entspanntes Bergfrühstück einfach mit der Gondel hochfahren? Mit der Bergbahn ErlebnisSommercard kannst du von Mai bis November jede Ecke der Sommerbergbahnen und ErlebnisWelten erobern und brauchst dir keine Gedanken über Tickets machen.
Inklusivleistungen Bergbahn ErlebnisCard
- Unbegrenzte Benützung von bis zu 14 Liften und Bahnen in der Region Wilder Kaiser - Brixental sowie der Kaiserlift in Kufstein
- Zutritte zu den 7 BergErlebnisWelten: RiesenWelt Brixen im Thale, Ellmi's ZauberWelt Ellmau, Astberg PonyAlm, Hohe Salve Hopfgarten-Söll, KaiserWelt Scheffau, Hexenwasser Söll-Hohe Salve, Alpinolino Westendorf
- Öffi-Ticket für den "KaiserJet" und dessen Wander- und Bäderbusse (fahren mehrmals täglich zwischen Going, Ellmau, Scheffau und Söll sowie zu diversen Wanderausgangspunkten wie Wochenbrunner-Alm)
- Bis zu -25% Ermäßigung bei Bonuspartner wie Schwimmbäder, Museen, Kletterhallen uvm.
Erlebnis Sommercard 2024
Ticket | ERWACHSENE | JUGEND | KINDER |
---|---|---|---|
Saisonkarte | € 242,00 | € 181,50 | € 121,00 |
Saisonkarte mit Foto
Familien Sommercard
Kaufen 2 Erwachsene (Eltern) und das älteste Kind je eine Saisonkarte (Erlebnis Sommercard), so erhalten alle weiteren Kinder die Sommercard kostenlos.
Voraussetzung für diese Ermäßigungen ist, dass alle Familienmitglieder in einem Haushalt leben. Als Nachweis gilt die Meldebestätigung der Wohngemeinde oder ein gültiger Reisepass oder Lichtbildausweis mit eingetragener Wohnadresse.
Kinder-Familiensommercard
Kaufen die beiden ältesten Kinder je eine Saisonkarte (Erlebnis Sommercard), so erhalten alle weiteren Kinder die Erlebnis Sommercard kostenlos.
Voraussetzung für diese Ermäßigungen ist, dass alle Familienmitglieder in einem Haushalt leben. Als Nachweis gilt die Meldebestätigung der Wohngemeinde oder ein gültiger Reisepass oder Lichtbildausweis mit eingetragener Wohnadresse.