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AGB und Tarif-Richtlinien

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SkiWelt Bergbahnen im Winter

1. Präambel

  • 1.1. Die Unternehmen Bergbahn Brixen AG, Bergbahnen Wilder Kaiser GmbH, Astbergbahn KG, Bergbahnen Hohe Salve GmbH & Co KG Hopfgarten – Itter – Kelchsau, Bergbahn Scheffau GmbH & Co KG, Berg- und Skilift Hochsöll GmbH & Co KG und Bergbahnen Westendorf GmbH (in weiterer Folge: „Bergbahnen“) bieten Skipässe zur Nutzung der Anlagen ihrer Unternehmen an. Dies unter der Bezeichnung „SkiWelt Wilder Kaiser – Brixental“ bzw. „SkiWelt“.
  • 1.2. Mit diesen Skipässen können auch Anlagen der jeweils anderen Bergbahnen genutzt werden, wobei bei einer solchen Nutzung die jeweils verkaufende Bergbahn für die anderen Bergbahnen nur als deren Vertreter handelt. Die Leistungen, die mit einem solchen Skipass in Anspruch genommen werden können, werden von rechtlich selbständigen Bergbahnen erbracht. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und für die Folgen allfälliger Unfälle ist daher immer die Bergbahn verpflichtet, in deren (Ski)-Gebiet sich ein Unfall ereignet hat; vertragliche Ansprüche (zB aus der Pistensicherung oder der Beförderung) werden daher von der Bergbahn bearbeitet, in deren (Ski)-Gebiet sich ein Vorfall ereignet hat.
  • 1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge: „AGB“) dienen der Regelung der vertraglichen Beziehung zwischen den Kunden und der jeweils verkaufenden Bergbahn.
  • 1.4. Der Inhalt der jeweils aktuellen Version der AGB (welche zB im Internet abrufbar ist, in den Kassenbereichen ausgehängt ist oder dem Kunden auf Wunsch ausgedruckt übergeben wird) wird mit dem Kauf des Skipasses als Teil des Vertragsverhältnisses zwischen der jeweils verkaufenden Bergbahn und dem Kunden vereinbart.

2. Leistungsumfang der "SkiWelt Winterkarten"

  • 2.1. Sofern es möglich ist, bemühen sich die SkiWelt den Betrieb der Anlagen/Pisten im Zeitraum frühestens ab dem 08.12.2023 und längstens bis zum 01.04.2024 aufrecht zu halten. Mit dem Kauf einer „SkiWelt Winterkarte“ erwirbt der Kunde die Möglichkeit, die Anlagen der Bergbahnen innerhalb dieses Zeitraums an mindestens 14 Tagen nutzen.
  • 2.2. Mit der Nutzung dieser „SkiWelt Winterkarte“ an mindestens 14 Tagen innerhalb dieses Zeitraums – sofern dann ein Betrieb möglich ist - haben die Bergbahnen ihre vertraglichen Pflichten gänzlich erfüllt, der Kunde ist allerdings ohne gesondertes Entgelt berechtigt, die „SkiWelt Winterkarte“ auch darüber hinaus, dh an mehr als 14 Tagen, zu nutzen (wenn ein Betrieb von Anlagen/Pisten möglich ist).
  • 2.3. Wie allgemein bekannt ist und wie dies auch seit Beginn des kommerziellen Wintersports im gesamten Alpenraum jedes Jahr üblich ist und war, können nicht immer jederzeit alle Anlagen/Pisten aller Bergbahnen der SkiWelt durchgehend geöffnet werden. Es ist allgemein bekannt, dass es in jedem Jahr immer wieder zu solchen geringfügigen Einschränkungen kommen kann, wobei ungeachtet dessen in jedem Fall dennoch die überwiegende Anzahl an Leistungen zur Verfügung steht. Sollte dieser Fall eintreten, kann der Kunde nur unter folgenden Voraussetzungen eine anteilige Rückerstattung der Kosten einer „SkiWelt Winterkarte“ geltend machen:
  • • Im Zeitraum von frühestens ab dem 08.12.2023 und längstens bis zum 01.04.2024 war generell eine Nutzung der „SkiWelt Winterkarte“ nur an insgesamt weniger als 70 Tagen möglich
  • • und der Kunde hat die „SkiWelt Winterkarte“ in diesem Zeitraum an weniger als 14 Tagen genutzt.
  • Unter diesen Voraussetzungen erfolgt eine anteilige Rückerstattung der Kosten der „SkiWelt Winterkarte“ durch die verkaufende Bergbahn. In diesem Fall erhält der Kunde pro nichtgenutzten Tag 1/14 (ein Vierzehntel) dieser Kosten ersetzt (dies begrenzt mit der Höhe der von ihm bezahlten Kosten).

3. Vertragsabschluss und Betriebszeiten

  • 3.1. Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen der SkiWelt ist der Kauf eines gültigen Skipasses. Dieser berechtigt entweder zur Nutzung der jeweils geöffneten Bereiche (Seilbahnanlagen, Pisten, Skirouten, etc.) untertags oder während des Abendbetriebs (Nachtskilauf, Abendrodeln, Sonderfahren, etc., wofür eigene Tickets erworben werden müssen). Mit dessen Erwerb stimmt der Kunde der Anwendung dieser AGB zu und werden diese als Teil des Vertragsverhältnisses zwischen der Bergbahn und dem Kunden vereinbart.
  • 3.2. Der Beförderungsvertrag wird nur für die Nutzung der jeweils geöffneten Bereiche (Seilbahnanlagen, Pisten, Skirouten, etc.) während der bekannt gegebenen Betriebszeiten (untertags oder für den Abendbetrieb) abgeschlossen. Vertragliche Ansprüche gegenüber der Bergbahn bestehen daher nur für die Dauer der jeweils (für das vom Kunden besuchte Skigebiet) bekannt gegebenen Betriebszeiten und nur für die geöffneten Bereiche. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach dem Ende der Betriebszeiten Instandhaltungsarbeiten (zB Einsatz von Pistenfahrzeugen, Seilwinden, etc.) erfolgen, dass dabei Hindernisse (zB Kabel, Seile, Schläuche, etc.) im Bereich der Pisten bzw. Skirouten liegen können, dass dadurch große Gefahren entstehen können und dass außerhalb der Betriebszeiten keine Sicherung vor Gefahren erfolgt.
  • 3.3. Für den Erwerb des Skipasses gelten die für den Zeitpunkt des Erwerbs bekannt gegebenen Preise.

4. Nutzung, Missbrauch, Verlust, Übertragung

  • 4.1. Skipässe müssen den Mitarbeitern der SkiWelt bei Aufforderung vorgezeigt werden, damit überprüft werden kann, ob Leistungen zu Recht in Anspruch genommen werden. Bei Verweigerung dieser Verpflichtung können der Skipass gesperrt und die Beförderung verweigert werden.
  • 4.2. Angebrachte Absperrungen und Anordnungen der Mitarbeiter der SkiWelt dienen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes (zB Lawinengefahr, Schutz von Waldbereichen, etc.) sowie der anderen Kunden und sind daher in jedem Fall zu beachten.
  • 4.3. Jegliche missbräuchliche Verwendung eines Skipasses (zB Inanspruchnahme der Leistung ohne gültiges Ticket, Missachtung der für einen sicheren Betrieb notwendigen Anordnungen, rücksichtloses oder gefährliches Verhalten trotz Abmahnung, Nutzung eines ermäßigten Skipasses ohne Erfüllung der Voraussetzungen, etc.) führt zu dessen Entzug, wobei allenfalls verbleibenden Tage der Gültigkeitsdauer des Skipasses nicht (anteilig) rückvergütet, ersetzt oder gutgeschrieben werden. Zusätzlich dazu wird bei einem solchen Missbrauch eine Pönale von EUR 500 verrechnet.
  • 4.4. Für verlorene Skipässe werden Ersatzausweise ausgestellt, wenn der Kauf durch den Kunden nachgewiesen wird. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 (zzgl. Kartenpfand) verrechnet.
  • 4.5. Für vergessenen Skipässe werden keine Ersatzausweise ausgestellt.
  • 4.6. Skipässe dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bergbahn nicht an Dritte (zur Nutzung durch diese) übertragen, weiterverkauft, etc. werden.

5. Ermäßigung und Depotgebühr

  • 5.1. Der Verkauf von ermäßigten Skipässen erfolgt ausschließlich gegen Vorlage des dafür notwendigen Nachweises (zB gültiger Lichtbildausweis).
  • 5.2. Die Skipässe werden auf einen berührungslosen, unbeschädigten und funktionstüchtigen Datenträger (KeyCard) ausgegeben, für welchen der Kunde eine Depotgebühr von € 2,00 zu erlegen hat. Diese Depotgebühr wird bei Rückgabe des funktionstüchtigen Datenträgers refundiert; ausgenommen davon sind die Datenträger der Tirol Snow Card, diese können nicht zurückgegeben werden und erfolgt für diese daher auch keine Refundierung

6. Rückvergütung

  • 6.1 Höhere Gewalt, Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehen Abreisen, Betriebsunterbrechungen, Sperrungen von Skiabfahrten, vorzeitige Beendigung des Liftbetriebes, Epidemien, Pandemien usw. geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung.
  • 6.2. Eine (anteilige) Rückvergütung der Kosten einer „SkiWelt Winterkarte“ kann nur unter den oben in 2.3. beschriebenen Voraussetzungen erfolgen.
  • 6.3. Sollte der Kunde seinen Skipass an einzelne Tage seiner Gültigkeitsdauer nicht in Anspruch nehmen wollen oder auf Grund von in seiner Sphäre liegenden Umständen nicht in Anspruch nehmen können, werden diese Tage nicht (anteilig) rückvergütet, ersetzt oder gutgeschrieben.
  • 6.4. Ist der Kunde an einer (weiteren) Nutzung seines Skipasses durch Unfall oder Krankheit gehindert, besteht kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung. Die SkiWelt kann jedoch bei Mehrtagestickets mit einer Nutzugsdauer von mehr als drei Tagen gegen Vorlage einer Bestätigung eines niedergelassenen Arztes (dass der Kunde für die restliche Gültigkeitsdauer keinen Wintersport mehr ausüben kann) und gegen Rückgabe des Tickets vor Ablauf der Gültigkeitszeit kulanzweise bei Wintersportunfällen eine anteilige Rückvergütung gewähren; ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
  • 6.5. Für die Bearbeitung einer solchen anteiligen Rückvergütung nach einem Unfall oder bei Krankheit wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 verrechnet.
  • 6.6. Für Einzelfahrkarten kann diese kulanzweise Rückvergütung nicht erfolgen.

7. Gesundheitsbezogene Schutzmaßnahmen

  • 7.1. Die Einhaltung der den Besuchern eines Skigebietes allenfalls behördlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Schutzmaßnahmen (zB zur Eindämmung einer Pandemie) liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Sollte der Kunde die von ihm zu beachtenden behördlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Schutzmaßnahmen (zB Nachweis einer Impfung oder eines Testes, Tragen einer Maske, Abstandsregeln etc.) nicht einhalten können oder wollen, so kann keine Beförderung erfolgen. In diesem Fall entsteht ihm kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung der von ihm für einen Skipass bezahlten Kosten.

8. Drohnenflugverbot

  • 8.1 Das Fliegen über Menschenansammlungen und Gebäuden ist in Österreich grundsätzlich verboten, somit ist das Fliegen über Skipisten und im Skigebiet per se rechtlich nicht erlaubt. Es dürfen zusätzlich weder Foto- noch Filmaufnahmen gemacht und gespeichert werden.

Mit dem Kauf eines Skipasses akzeptiert der Kunde automatisch alle oben genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen der SkiWelt Wilder Kaiser Brixental Bergbahnen.

Stand 12.2023

Tarif-Richtlinien Winter

  • Die Jugend- und Kinder-Skipässe werden ausschließlich gegen gültigen Lichtbildausweis ausgegeben.
  • Mischpreise - bei Saisonüberschneidungen wird vom Kassensystem automatisch ein Mischpreis berechnet.
  • Bei sämtlichen SkiWelt Tarifen (außer Punktekarten und bereits ermäßigten Skipässen) erhält man ab 70 % Invalidität (Ausweispflicht) den Jugendtarif. Bei sämtlichen Kitzbüheler Alpen Tarifen bzw. SuperSkiCard gibt es keine Ermäßigung für Behinderte. Mischpreise bei Saisonüberschneidungen werden vom Kassensystem automatisch berechnet!
  • Bereits vergünstigte Tarife können nicht mit weiteren Aktionen z.B. SuperSkiWochen kombiniert werden, es gibt keine weitere Ermäßigung.
  • Ausgenommen von Ermäßigungen sind: SuperSkiWochen, Gruppenkarten, Schülergruppen, Learn to Ski, Super Ski Card und KeyCards, sowie alle Familienkarten wie z.B. die „FamilienSkiWochen“ in der Vorteils- und Premiumsaison und alle etwaigen Spezialaktionen.
  • Gruppentarife gelten ab 20 Personen, je 20 zahlende Personen 1 Freiplatz.
  • Zur Bezahlung werden neben der Barzahlung die Bankomatkarte (MAESTRO) sowie die Kreditkarten (VISA + MASTERCARD) an den Kassen akzeptiert.
  • Alle Skipässe werden auf einen berührungslosen Datenträger (KeyCard) ausgegeben! Alle Tarife zzgl. € 2,00 Pfand für eine wiederverwendbare KeyCard! Das Pfand wird bei unbeschädigter Rückgabe an den Kassen oder Rückgabeautomaten refundiert!
  • Ausnahme: Die KeyCard der Tirol Snow Card können nicht retourniert werden!
  • Jeder Skipassinhaber ist verpflichtet, den Skipass so zu verwahren, dass Dritte auf den Skipass nicht missbräuchlich zugreifen können.
  • Fahrausweise für Fußgänger sind nur gültig für die Beförderung ohne die für das Abfahren auf Skiabfahrten geeignete Wintersportausrüstung und nur auf dafür freigegebenen Anlagen. Fußgänger dürfen Skiabfahrten nicht betreten, außer entlang explizit ausgewiesener Winterwanderwege.
  • Rodeln ist nur auf dafür ausgewiesenen Rodelbahnen gestattet und ist generell auf Skiabfahrten verboten.
  • Nach Betriebsschluss der Anlagen, unmittelbar nach der letzten Bergfahrt sowie nach der letzten Kontrollfahrt sind die Skipisten und Skirouten aus Sicherheitsgründen gesperrt (Gefahren wegen Instandhaltungsarbeiten, Einsatz von Pistenfahrzeugen, Seilwinden, Schneeerzeugern, Freiliegen von Kabeln und Schläuchen, Arbeiten an Absicherungen und Leiteinrichtungen, Lawinensprengungen etc.). Während dieser Sperrzeiten findet eine Gefahrensicherung statt.
  • Anweisungen der Mitarbeiter der SkiWelt Wilder Kaiser - Brixental sowie der Bergrettung oder Pistenwacht, die im Interesse der Vermeidung von Gefahrenlagen erfolgen, ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
  • Die Skipässe sind an aufeinander folgenden Tagen gültig. (ausgenommen Wahlskipässe)
  • Für etwaigen Materialtransport bzw. Gepäcktransport für Übernachtungsgäste kann ein zusätzliches Entgelt bzw. eine Servicegebühr, welche von jeder SkiWelt Gesellschaft individuell nach Aufwand festgelegt wird, anfallen. Details lt. Tarifpreislisten.
  • Höhere Gewalt, Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehen Abreisen, Betriebsunterbrechungen, Sperrungen von Skiabfahrten, vorzeitige Beendigung des Liftbetriebes, Epidemien, Pandemien usw. geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Pistengehen der Berg- und Skilift Hochsöll GmbH & Co.KG

Präambel

Die Berg- und Skilift Hochsöll GmbH & Co.KG, Stampfanger 21, 6306 Söll (FN 34300t) betreibt
das Skigebiet Söll / Hochsöll (https://www.skiwelt.at/soell).
Zur Regelung der vertraglichen Beziehung zwischen der Berg- und Skilift Hochsöll GmbH & Co.KG,
(im Folgenden als ,,Gesellschaft" bezeichnet) und den Kunden (in der Folge mit „Sie", ,,Ihnen", etc. bezeichnet) werden - in Zusammenhang mit der Möglichkeit des Pistengehens - die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart.

Geltung, Änderungen der Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen (nachfolgend „AGB") sind Bestandteil des mit der Gesellschaft für das Pistengehen abgeschlossenen Vertrages. Abweichende Bedingungen gelten nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung. Die AGB gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung auch für alle Folgegeschäfte, ohne dass das bei deren Abschluss (nochmals) ausdrücklich erwähnt oder vereinbart werden müsste. Die Gesellschaft behält sich vor, diese AGB zu ändern. Die geänderten AGB treten in Kraft, sobald diese entweder auf der Webseite (https://www.skiwelt.at/soell) veröffentlicht, oder auf sonstige Weise zugänglich gemacht wurden und gelten für alle Rechtsgeschäfte, welche nach Inkrafttreten der AGB abgeschlossen wurden. Sie dürfen Ansprüche aus mit der Gesellschaft geschlossenen Rechtsgeschäften nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gesellschaft abtreten; ausdrücklich untersagt ist ein Weiter-verkauf, eine Übertragung, etc. von erworbenen Tickets an Dritte.
Die Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, Erklärungen abzugeben, die von diesen AGB oder sonstigen Erklärungen, Vereinbarungen, etc. abweichen.

Pistenbetrieb und Zeiten der Benützung

Die Betriebszeiten des Skigebiets sind täglich von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr, außerhalb dieser Betriebs-zeiten (dh in der Zeit von jeweils 17:00 Uhr bis 08:00 Uhr sind alle Pisten gesperrt und dürfen – sofern
in diesen AGB keine abweichende Bestimmung vorgesehen ist - nicht benützt, betreten, befahren, etc., werden. Außerhalb der Betriebszeiten werden keine Sicherungsmaßnahmen (wie zB Kontrollen, Markierungen, Absicherungen, etc.) ergriffen. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass außerhalb der Betriebszeiten die notwendigen Präparierungsmaßnahmen unter Einsatz der Pistenfahrzeuge durchgeführt werden; insbesondere die Präparierung mit Hilfe von Seilwinden sowie Sprengungen stellen ein großes Gefahrenrisiko dar (siehe unten Punkt „Verhaltensregeln für Pistengeher“).

Pistengeher-Leitsystem

Zur Ermöglichung des Pistengehens wurde ein Leitsystem eingerichtet; dessen Vorgaben in jedem Fall einzuhalten sind. Insgesamt bestehen zwei Aufstiegsrouten, die am jeweiligen Pistenrand genutzt werden können:

Route 1) Im Bereich Talstation Richtung Bergstation Hexenwasser
(Familienabfahrt/Mondrodelbahn Route 40 blau)

Route 2) Im Bereich Talstation Richtung Bergstation Hexenwasser & den Keat Almen
(Talabfahrt, Route 40a schwarz & weiter Keatabfahrt Route 43 schwarz)

Im Bereich der Route 1) sind das Pistengehen bzw. die Benutzung der Pisten zum Aufstieg / Abfahrt
während der Betriebszeiten auf folgenden Pistenabschnitten zulässig:

Aufstieg: Auf der Piste 40 am rechten Pistenrand
Abfahrt: Auf den Pisten 40 und 40a

Im Bereich der Route 2) sind das Pistengehen bzw. die Benutzung der Pisten zum Aufstieg /Abfahrt während der Betriebszeiten auf folgenden Pistenabschnitten zulässig:

Aufstieg: Auf den Pisten 40a und 43 jeweils am Pistenrand
Abfahrt: Auf den Pisten 43, 45, 40 und 40a

Zusätzlich dazu und abweichend zu den oben in Punkt „Pistenbetrieb und Zeiten der Benützung“
angeführten Betriebszeiten ist bei Route 1 und Route 2 die Startzeit beim Pistengehen zwischen
07.00 Uhr und 11.00 Uhr zulässig.

Während des regulären Nachtbetriebs (Mittwoch bis Samstag) ist bei Route 1 die Startzeit
am Abend zwischen 17.30 und 18.30 Uhr sowie bei Piste 2 von 18.30 bis 20.30 Uhr zulässig.
Das Abfahren auf Route 1 und Route 2 während des regulären Nachtskibetriebs von Mittwoch
bis Samstag ist bis maximal 22:00 Uhr zulässig, danach herrscht absolute Pistensperre.

Die Gesellschaft behält sich vor, die oben genannten Pistenabschnitte (ganz oder teilweise) für das Pistengehen zu sperren, wenn dies - zB auf Grund der Witterungsbedingungen, Schneemangel, betrieblicher Notwendigkeiten, Veranstaltungen, Gefahrenquellen, zur Präparierung etc. - notwendig sein sollte. In diesem Fall sind das Betreten und die Benützung der gesperrten Bereiche ausdrücklich untersagt.

Verhaltensregeln für Pistengeher

Bei der Benützung der Pisten sind Sie verpflichtet, sich besonders sorgfältig und aufmerksam zu verhalten; dabei haben Sie (eigenverantwortlich) insbesondere die Pistenfrequenz, die örtlichen Verhältnisse, die Witterungebedingungen, alpine Gefahren, Ihre körperlichen Fähigkeiten, etc. zu berücksichtigen und sich so zu verhalten, um eine Gefährdung anderer Pistenbenutzer zu vermeiden; insbesondere beim Aufstieg ist gesteigerte Aufmerksamkeit notwendig, da die Pisten in erster Linie
den abfahrenden Benützern zur Verfügung stehen.

Um Gefahren und Konfliktsituation nach Möglichkeiten zu vermeiden, haben Sie - neben den allgemeinen FIS-Verhaltensregeln - insbesondere auch die folgenden Empfehlungen des österreichischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit zu beachten:

• Warnhinweise sowie lokale Regelungen beachten.
• Der Sperre einer Piste oder eines Pistenteils Folge leisten.
• Beim Einsatz von Pistengeräten - insbesondere mit Seilwinden - oder bei Lawinen-
sprengungen, etc. kann es zu lebensgefährlichen Situationen kommen; Pisten können
daher aus Sicherheitsgründen für die Dauer der Arbeiten gesperrt sein.
• Nur am Pistenrand und hintereinander aufsteigen.
• Die Piste nur an übersichtlichen Stellen und mit genügend Abstand zueinander queren.
• Frisch präparierte Pisten nur im Randbereich befahren; über Nacht festgefrorene Spuren
können die Pistenqualität stark beeinträchtigen.
• Die für den Aufstieg und die Abfahrt am Abend freigegebenen Pisten
bis spätestens 22:00 Uhr verlassen.
• Sichtbar machen und bei Dunkelheit oder schlechter Sicht Stirnlampe,
reflektierende Kleidung, etc. verwenden.
• Nur die für das Pistengehen gewidmeten Pisten benützen.
• Hunde nicht auf Pisten mitnehmen.
• Ausgewiesene Parkplätze benützen und allfällige Parkgebühren entrichten.

Besondere Gefahren

Bitte beachten Sie, dass außerhalb der Betriebszeiten des Skigebietes die notwendigen Präparierungs-maßnahmen, Transporte oder sonstigen Arbeiten durchgeführt werden und dass dann die dazu erforderlichen Geräte (Pistengeräte, Motorschlitten, Skidoo, etc.) zum Einsatz kommen; von diesen Geräten geht - z.B. im Falle einer Kollision - eine hohe Gefahr aus! Diese Präparierung erfolgt z.T. auch mit der Hilfe von Seilwinden; bei einer Kollision mit den dabei verwendeten Stahlseilen - welche oft nicht oder nur schwer erkennbar sind und die Pisten kreuzen können - besteht Lebensgefahr. Bei der Annäherung eines Pistengerätes bleiben Sie bitte direkt am Pistenrand stehen und fahren Sie insbesondere nicht (unmittelbar) hinter einem Pistengeräten her (der Anhalteweg eines Pistengerätes beträgt nur 50 cm!).

Pistengeher- Ticket

Die Benützung der für das Pistengehen freigegebenen Bereiche ist nur nach (vorherigen) Erwerb eines entsprechenden Pistengeher-Tickets und auch für Inhaber von – zum jeweiligen Zeitpunkt in der SkiWelt Wilder Kaiser Brixental gültigen - Skipässen oder Saisonkarten (Tag/Nacht) zulässig.
Die Pistengeher-Tickets können an den Kassen der Talstation Söll während der Öffnungszeiten sowie
24 Stunden am Ticketautomat beim Parkplatz „P2“ erworben werden. Das Ticket ist nur am Tag des Erwerbs gültig, außer es handelt sich um eine Pistengeher­ Saisonkarte. Ohne den Erwerb bzw. Besitz eines Tickets ist das Pistengehen im Skigebiet nicht gestattet.

Rückvergütung von Pistengeher-Tickets

Ein nachträglicher Umtausch, eine Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer von erworbenen Pistengeher- Tickets ist nicht möglich. Nach einem Sportunfall oder bei Krankheit steht
kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung für bereits erworbenen Pistengeher-Tickets zu. Verlorene Pistengeher-Tickets werden nicht ersetzt. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Rückvergütung der Pistengeher-Tickets bei äußeren Einwirkungen, wie z.B. Schlechtwetter, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechung, Sperrung von Pisten, witterungsbedingte Außerbetriebnahme von Pisten bei höherer Gewalt (insbesondere Sturm oder Lawinengefahr), etc.

Kontrollen

Die jeweils gültigen Tickets (Pistengeher-Ticket oder ein anderes, für diesen Tag gültiges Ticket) sind immer mitzuführen, bei einer Kontrolle vorzuweisen und bei Bedarf auszuhändigen; bei einer Verweigerung dieser Verpflichtung kann der Datenträger gesperrt werden. Werden Sie bei einer Kontrolle ohne ein gültiges Ticket angetroffen, so haben Sie vom Kontrollvorgang ein Ticket zum Preis von EUR 20,00 zu erwerben; mit diesem ist Ihnen dann die Fortsetzung der Pistentour (im Rahmen und Umfang dieser AGB) gestattet. Bei missbräuchlicher Verwendung werden Tickets ersatzlos eingezogen.

Beförderungsbedingungen und Pistenregeln

Die an den jeweiligen Seilbahnanlagen ausgehängten AGB, Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Gesetze sind auch Bestandteil des zwischen Ihnen und der Gesellschaft abgeschlossenen Vertrages. Sie sind verpflichtet die ausgehängten Beförderungsbedingungen, Gesetze und die Pistenregeln/FIS-Regeln einzuhalten sowie in jedem Fall Absperrungen und Anordnungen des Pistendienstes zu beachten. Bei Verstößen gegen diese Bedingungen bzw. Bestimmungen erfolgt der entschädigungslose Entzug des Tickets.

Haftung

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird - im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit - ausgeschlossen. Eine Verantwortung bzw. Haftung der Gesellschaft für die Pistensicherung (wie zB Kontrollen, Markierungen, Absicherungen, Sperren, Sprengungen, etc.) besteht nur während der Betriebszeiten
des Skigebiets (dh täglich von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr). Ab 16:30 Uhr sind alle Pisten zur Skiroute umgewidmet, dh es erfolgt dann keine Pistensicherung (wie zB Kontrolle, Präparierung, allgemeine Absicherung, etc.) dieser Bereiche, sondern nur noch eine Markierung und eine Absicherung gegen Lawinengefahren. Im freien Skiraum sind Sie eigenverantwortlich und zur Gänze auf eigenes Risiko unterwegs. Im freien Skiraum werden keinerlei Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Ausnahmsweise dennoch getroffene Maßnahmen sind freiwillig und begründen keinerlei Verpflichtung der Gesellschaft für die Zukunft.

Pistenrettung

Die Gesellschaft bietet während der Öffnungszeiten der Bergbahn einen Rettungsdienst zur Bergung von verletzten oder verunfallten Personen an, bei dessen Inanspruchnahme verpflichten Sie sich, den dafür verrechneten Kostenersatz für die entstandenen Aufwände zu begleichen.

Sonstige Bestimmungen

Sollte eine oder mehrere Bestimmung(en) dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

Söll, am 29.11.2021

Tarif-Richtlinien Sommer

1. Präambel

1.1 Die Unternehmen, Bergbahn Brixen AG, Bergbahnen Wilder Kaiser GmbH, Astbergbahn KG, Bergbahnen Hohe Salve GmbH & Co KG Hopfgarten – Itter – Kelchsau, Bergbahn Scheffau GmbH & Co KG, Berg- und Skilift Hochsöll GmbH & Co KG und Bergbahnen Westendorf GmbH bilden im Winter die SkiWelt Wilder Kaiser – Brixental und bieten im Sommer das gemeinsame Angebot als „Sommerbergbahnen Wilder Kaiser – Brixental“ an. Nachfolgend werden diese Unternehmen gemeinsam als „SkiWelt“ bezeichnet

2. Preise, Bezahlung, Fahrausweis, Nutzung

2.1. Die Bergbahn Erlebnis-Cards und Kitzbüheler Alpen Sommer Card für Kinder und Jugendliche werden ausschließlich gegen gültigen Lichtbildausweis ausgegeben.
2.2. Invalidität: Bei Vorlage eines Ausweises erhält man ab eingetragenen 70 % Invalidität die Bergbahn Erlebnis-Cards (SkiWelt) zum Jugendtarif (Normaltarif). Kinder und Jugendliche mit eingetragenen 70 % Invalidität erhalten eine Freikarte. Bei der Kitzbüheler Alpen Sommer Card gibt es keine Ermäßigung.
2.3. Bereits vergünstigte Tarife können nicht mit weiteren Aktionen kombiniert werden, es gibt keine weitere Ermäßigung.
2.4. Gruppentarife gelten ab 20 Personen, je 20 zahlende Personen 1 Freikarte.
2.5. Zur Bezahlung werden neben der Barzahlung die Bankomatkarte (MAESTRO) sowie die Kreditkarten (VISA + MASTERCARD) an den Kassen akzeptiert.
2.6. Alle Bergbahn Erlebnis-Cards und Kitzbüheler Alpen Sommer Cards werden auf einen berührungslosen Datenträger (KeyCard) ausgegeben! Alle Tarife zzgl. € 2,00 Pfand für eine wiederverwendbare KeyCard. Das Pfand wird bei unbeschädigter Rückgabe an den Kassen oder Rückgabeautomaten refundiert.
2.7. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, das Ticket so zu verwahren, dass Dritte auf das Ticket nicht missbräuchlich zugreifen können.
2.8. Anweisungen der Mitarbeiter der SkiWelt Wilder Kaiser - Brixental sowie der Bergrettung, die im Interesse der Vermeidung von Gefahrenlagen erfolgen, ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
2.9. Die Tickets sind an aufeinander folgenden Tagen gültig.
2.10. Im Sinne des gemeinsamen Miteinanders und der Sicherheit aller Fahrgäste und der Tiere gilt für alle Hunde in den Anlagen, als auch in den Stationen Leinen- und Maulkorbpflicht.

3. Vertragsabschluss Missbrauch, Verlust und Umtausch

3.1. Der Beförderungsvertrag wird nur zu den Bedingungen dieser Tarif-Richtlinien abgeschlossen. Abweichende Bedingungen werden nicht akzeptiert.
3.2. Die Ganzjahres Saisonkarte setzt sich aus einer (jeweils getrennt ausgestellten) ermäßigten Bergbahn Erlebnis-Sommercard und einer ermäßigten SkiWelt Wintercard zusammen. Diese Tarif-Richtlinien Sommer gelten für die Dauer der Gültigkeit der Bergbahn Sommer-Card (für die Dauer der Gültigkeit der SkiWelt Wintercard gelten die Winter Tarifrichtlinien, www.skiwelt.at/tarifrichtlinien).
3.3. Die einzelnen Leistungen, zu denen die erworbenen Karten berechtigen, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Das Unternehmen, das die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmen nur als deren Vertreter (für den Verkauf der Karten). Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und für die Folgen allfälliger Unfälle ist daher nur das Unternehmen verpflichtet, in dessen Gebiet sich ein Unfall ereignet; vertragliche Ansprüche können daher nur gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden, in dessen Gebiet sich ein solcher Unfall ereignet.
3.4. Tickets müssen den Kontrollbediensteten bei Aufforderung vorgezeigt werden.
3.5. Der Besitzer des Tickets wird beim Durchschreiten des Drehkreuzes aus Kontrollgründen fotografiert. Diese Bilder werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Ablauf der Kartengültigkeit gelöscht.
3.6. Die jeweilige Beförderungsbedingungen sind ausgehängt, die gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
3.7. Absperrungen und Anordnungen des Liftpersonals, die der Sicherheit und Ordnung des Betriebes dienen sind zu beachten.
3.8. Bei Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen, erfolgt der Ausschluss von der Beförderung, wenn dadurch eine Gefahr für die Sicherheit des Betriebes, von anderen Gästen, Mitarbeitern, etc. entsteht.
3.9. Jede missbräuchliche Verwendung hat den sofortigen Entzug des Tickets und die Einhebung eines Straftarifes (mindestens zweifacher Tageskartensatz - Normaltarif) zur Folge. Eine Strafanzeige behalten wir uns vor.
3.10. Die Übertragung des Tickets auf andere Personen, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
3.11. Verlorene Tageskarten, Mehrtagestickets und Sommer- oder Wintercards werden mit einer Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 (zzgl. Kartenpfand) ersetzt, wenn der Kauf nachgewiesen werden kann; dazu muss der Kaufbeleg im Original vorgelegt werden.
3.12. Eine Fehlfunktion eines Fahrausweises ist umgehend an der nächstgelegenen Kasse zu melden. Spätere Reklamationen hinsichtlich Funktion und Verrechnung können nicht berücksichtigt werden.
3.13. Bei vergessenen Fahrausweisen und/oder Sommer- bzw. Wintercards welche nicht mitgeführt werden, ist eine entsprechende Tageskarte der SkiWelt Wilder Kaiser – Brixental zu kaufen, wobei das Entgelt hierfür nicht rückerstattet wird. In begründeten Fällen (Berichtigungen, spez. Transaktionen, etc.) wird eine Manipulationsgebühr/Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 15,00 verrechnet.
3.14. Ein nachträglicher Umtausch von bereits benutzten Tickets ist nicht möglich.

4. Rückvergütung

4.1. Es besteht – mit Ausnahme nach einem Sportunfall (siehe unten 4.5) kein Anspruch auf eine Verlängerung der Gültigkeit des Tickets oder auf eine Rückvergütung bei äußeren Einwirkungen die außerhalb des Einflussbereichs des Betreibers liegen und die trotz aller Anstrengungen vom Betreiber nicht vermieden werden können; dies betrifft z.B. Ereignisse der „höheren Gewalt“, Schlechtwetter, Lawinengefahr, behördlich angeordneten Sperren oder Schließungen, Epidemien, Pandemien, unvorhergesehene Abreisen, Betriebsunterbrechungen, Sperrung von (einzelnen oder allen) Skiabfahrten, vorzeitige Beendigung des Betriebes, etc. Dies unabhängig von der Dauer dieser Einwirkungen.
4.2. Sonderregelung Rückvergütung Covid-19
Die aktuellen Covid 19 Regeln und Maßnahmen sind aktuelle immer auf www.skiwelt.at/sicherheit einsehbar.
Eine anteilige Rückerstattung von einer Bergbahn Erlebnis-Sommercard ist nur dann möglich, wenn weniger als 90 Betriebstage in der SkiWelt möglich waren und alle Bahnen geschlossen werden müssen. Die Witterung der Betriebstage ist nicht relevant für die Anrechnung. Im Fall einer erneuten vorzeitigen betrieblichen Schließung werden bei der Bergbahn Erlebnis-Sommercard pro genutzten Tag 25,00 EUR vom Kaufpreis abgezogen bis kein Restwert mehr besteht. Für Verbunds-Saisonkarten gelten die separat definierten Regelungen des jeweiligen Kartenverbundes.
4.3. Die bekannt gegebenen Anfangs- und Enddaten einer Saison sind keine „Fixtermine“ und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Daher besteht auch bei einem späteren Saisonbeginn oder einem vorzeitigen Saisonende kein Anspruch auf eine Verlängerung des Tickets oder auf eine Rückvergütung der Bergbahn Erlebnis-Sommercard.
4.4. Ein Rückerstattung wegen eines eingeschränkten Betriebs ist nicht möglich.
4.5. Eine Rückvergütung ist nur nach Sportunfällen (keinesfalls aber bei Krankheit) für Bergbahn Erlebnis-Cards mit einer Gültigkeitsdauer ab 3 Tagen gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes eines ansässigen Arztes einer der SkiWelt Orte und Umgebung oder eines Krankenhauses möglich; die Vorlage dieses Attestes muss innerhalb von 2 Tagen nach der Verletzung erfolgen, spätere Ansprüche können nicht mehr berücksichtigt werden. Jeder angefangene Tag wird zum anteiligen Ticketpreis verrechnet (außer Tagestickets).
4.6. Rückerstattet wird nur das Ticket des Verunfallten, es kann keine Rückerstattung für Begleitpersonen erfolgen.
4.7. Die Beförderung mit Bussen und/oder anderen Straßenverkehrsmitteln zu bzw. von den Aufstiegshilfen und Sporteinrichtungen ist nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages und somit vom Entgelt für die BergbahnErlebnis-Cards nicht umfasst und erfolgt zu den Bedingungen des jeweiligen Beförderers.
4.8. Für alle Verbundskarten (z.B. Kitzbüheler Alpen Sommer Card) gelten die separat definierten Regelungen des jeweiligen Kartenverbundes.

5. Unfälle

5.1. Bei Sportunfällen ist die exakte Unfallmeldung über das Mobiltelefon, bei der nächsten Bergbahn oder bei der gekennzeichneten Meldestelle an die Hilfsorgane (Bergrettung oder Leitstelle Tirol) durchzuführen.
5.2. Die Telefonnummern für die Hilfsorgane sind den Infofoldern der SkiWelt sowie auf der www.skiwelt.at/notruf zu entnehmen, sowie bei Liftpersonal zu erfahren.
5.3. Der Einsatz der Hilfsorgane ist kostenpflichtig und für die Bergung und den Transport nach Unfällen ist an den Leistungserbringer ein Bergekostenbeitrag zu entrichten, der im Preis des Tickets nicht enthalten ist.

6. Datenschutz

6.1. Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.skiwelt.at/datenschutz

7. Websites

7.1. Wir halten auf unseren Websites unterschiedliche Informationen und Applikationen zum Abruf und als Download bereit.
7.2. Wir sind jederzeit berechtigt, den Betrieb unserer Websites ganz oder teilweise einzustellen. Auch übernehmen wir keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit unserer Website.
7.3. Einige Seiten unserer Websites können passwortgeschützt sein. Der Zugang zu diesen Seiten ist daher in bestimmten Fällen im Interesse der Sicherheit des Geschäftsverkehrs nur möglich, wenn Sie sich dafür vorab registrieren. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Registrierung.

8. Websites Dritter (Hyperlinks)

8.1. Unsere Websites können Hyperlinks auf Websites Dritter enthalten.
8.2. Wir übernehmen für die Inhalte dieser Websites keine Verantwortung, da es sich hierbei um nicht von uns bereitgestellte Inhalte handelt.

Mit dem Kauf eines Tickets akzeptiert der Kunde automatisch alle oben genannten SkiWelt – Richtlinien.
Stand 06.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Onlineshops

1. Präambel

1.1. Die Unternehmen, Bergbahn Brixen AG, Bergbahnen Wilder Kaiser GmbH, Astbergbahn KG, Bergbahnen Hohe Salve GmbH & Co KG Hopfgarten – Itter – Kelchsau, Bergbahn Scheffau GmbH & Co KG, Berg- und Skilift Hochsöll GmbH & Co KG und Bergbahnen Westendorf GmbH bilden im Winter die „SkiWelt Wilder Kaiser – Brixental“ und bieten im Sommer das gemeinsame Angebot als „Sommerbergbahnen Wilder Kaiser – Brixental“ an. Nachfolgend werden diese Unternehmen gemeinsam als „SkiWelt“ bezeichnet.
1.2. Es stehen folgende Verkaufsangebote zur Verfügung:
a) Tickets (Skipässe oder Bergbahntickets): Online kaufbar nur mit Eingabe eines konkreten Zeitraumes, der beim Onlinekauf über den SkiWelt Ticketshop auch immer vom Kunden vorab ausgewählt werden muss.
b) Gutscheine ohne zeitliche Eingrenzung: z.B. Wertgutscheine, Bergbahn Erlebnisangebot mit einem definierten Wert. Kauf über den SkiWelt Gutscheinshop.
c) Gutscheine mit zeitlicher Eingrenzung: z.B. Veranstaltungen, mit konkretem Datum und Uhrzeit, mit einem eingeschränkten Nutzungszeitraum. Kauf über den SkiWelt Gutscheinshop.
d) Produkte: Haptische Produkte z.B. Schlüsselanhänger oder Schlauchtücher. Kauf über den SkiWelt Gutscheinshop.

2. Kaufbedingungen

2.1. Der Vertrag kommt mit der SkiWelt Wilder Kaiser – Brixental Marketing GmbH zustande.
2.2. Zur Bestellung von Tickets/Gutscheinen/Produkten sind Personen ab einem Alter von 18 Jahren berechtigt.
2.3. Die Bestellungen (Tickets/Gutscheine/Produkte) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der SkiWelt und erlangen erst nach Eingang des kompletten Kaufpreises Gültigkeit. Die SkiWelt behält sich zudem das Recht vor, die Gültigkeit der Tickets/Gutscheine im Rahmen automationsunterstützten Verarbeitung zu blockieren.
2.4. Alle Preise der Bergbahnleistungen, ob Tickets oder Gutscheine, verstehen sich inklusive 10% Mehrwertssteuer. Gutscheine werden erst mit der Einlösung aktiviert und wird der entsprechende Betrag dann mit 10% versteuert. Produktpreis verstehen sich inkl. 20% Umsatzsteuer.
2.5. Im Onlineshop werden ausschließlich Individualtarife angeboten. Die Ausgabe spezieller Angebote oder Gruppentarife sind im Onlineshop nicht möglich. Diese sind ausschließlich persönlich und unter entsprechendem Nachweis an den Kassen der Talstationen der Einstiegsbergbahnen erhältlich. Die SkiWelt Einstiegsbergbahnen sind, Bergbahn Brixen Liftweg1 6364 Brixen im Thale, Bergbahn Ellmau, Weissachgraben 5 6352 Ellmau, Bergbahn Going Marchstraße 53 6353 Going, Bergbahn Hopfgarten Meierhofgasse 29 6361 Hopfgarten, Bergbahn Itter Alte Bundesstraße 1 6305 Itter, Bergbahn Scheffau Schwarzach 2 6351 Scheffau, Bergbahn Söll Stampfanger Nr. 21 6306 Söll, Bergbahn Westendorf Bergliftstraße 18 6363 Westendorf.
2.6. Die gekauften bzw. bestellten Tickets/Gutscheine sind in Form von Leistungsangeboten der SkiWelt in Anspruch zu nehmen und können nicht in Form einer Bargeldauszahlung eingelöst werden.
2.7. Leistungsinhalt und Leistungsumfang ergeben sich aus den auf den Gutscheinen angeführten Leistungen. Zusatzleistungen und außerordentliche Leistungen sind auf dem Gutschein gesondert anzuführen, sofern dem Käufer daraus ein Anspruch erwachsen soll.
2.8. Die Einlösung der Gutscheine kann ausschließlich bei den Kassen der Talstationen der Einstiegsbergbahnen (siehe Punkt 2.5.) erfolgen.
2.9. Die zur Verfügung gestellten Angaben werden automationsunterstützt verarbeitet. Der Käufer ist verpflichtet, die bei der Bestellung einzugebenden Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Kosten, Schäden und Nachteile. Die Möglichkeit einer Strafanzeige behalten wir uns vor.

3. Gültigkeit

3.1. Gültigkeit nach Art
a) Tickets: Tickets sind für den gebuchten Zeitraum gültig und in diesem Zeitraum einzulösen. Bei bezahlten Tickets, die zum gebuchten Zeitpunkt nicht eingelöst werden konnten, bleibt dem Kunden weiterhin der Geldwert erhalten. Kunden müssen diesfalls das nicht eingelöste Ticket an einer der angegebenen SkiWelt Bergbahnkassen austauschen. Ein etwaig anfallender Aufpreis ist direkt vor Ort zu bezahlen. Eine Barablöse ist ausgeschlossen.

b) Gutscheine ohne zeitliche Eingrenzung sind 3 Jahre ab Erwerb gültig und in diesem Zeitraum einzulösen. Ergeben sich in diesem Zeitraum saisonbedingte Preisanpassungen, so ist der Differenzbetrag auf den gültigen Paketpreis zu entrichten, sofern sich der Leistungsumfang in Art und Güte ändert. Der Differenzbetrag ist den in Punkt 2.5. genannten Einstiegsbergbahnen zu entrichten.

c) Gutscheine mit zeitlicher Eingrenzung sind im vorgesehenen Zeitraum einzulösen. Sollte der Gutschein zum angegebenen Zeitraum nicht eingelöst werden können, so bleibt der Wert des Gutscheins für 3 Jahre ab Erwerb bestehen und kann bei den im Punkt 2.5. genannten Kassen der Talstationen der Einstiegsbergbahnen für andere SkiWelt Tickets oder SkiWelt Produkte angerechnet werden.

3.2. Ab dem Nutzungsbeginn eines Tickets durch den ersten Durchgang durch ein Drehkreuz und die damit verbundene Aktivierung des Tickets verlieren nicht beanspruchte Tage Ihre Gültigkeit und werden weder rückvergütet, ersetzt oder gutgeschrieben. Bei Unfällen beachten Sie die SkiWelt Tarifrichtlinien.

4. Bestellkosten, Lieferbedingungen

4.1. Sie haben die Möglichkeit, die Tickets/Gutscheine/Produkte mittels Sofort-Überweisung oder per Kreditkarte (Visa, Mastercard) zu bezahlen.
4.2. Die Gutscheine können nach dem Kauf heruntergeladen und direkt ausgedruckt werden und werden zusätzlich per E-Mail in ihr Postfach zugestellt. (Versandart: "Download und Sofortversand per E-Mail"). Es fällt keine Bestellgebühr an.
4.3. Die Tickets können direkt auf eine bestehende KeyCard geladen werden. (Bestellart: "KeyCard aufladen"). Es fällt keine Bestellgebühr an. Das Ticket ist nach Ablauf einer Stunde ab Bestellung verwendbar.
4.4. Es besteht auch die Möglichkeit des Postversandes für Tickets. Hierbei muss der postalische Lieferzeitraum berücksichtigt werden (ca. 3-5 Werktage im Inland, Ausland ca. 8-10 Werktage).
4.5. Es wird keine Haftung für eine verspätete Zustellung auf dem Postweg übernommen.

5. Widerruf, Rückgabe, Rückzahlung, Restwert

5.1. Widerruf:
a) Tickets: Ein Widerruf des Ticketkaufs ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen möglich, wenn dieses noch nicht benutzt/aktiviert wurden. Es genügt Ihre Widerrufserklärung. Sollten Sie Ihr Ticket aus etwaigen Gründen doch nicht zum gebuchten Zeitraum sondern zu einem späteren Zeitpunkt nutzen möchten, behalten Sie es. Unser Service Team an der SkiWelt Kassa Ihrer Wahl führt diesen Service für Sie vor Ort durch.
b) Gutscheine ohne zeitliche Eingrenzung: Ein Widerruf des Gutscheins ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen möglich, wenn dieses noch nicht teilweise oder gänzlich eingelöst/entwertet worden ist. Es genügt Ihre Widerrufserklärung.
c) Gutscheine mit zeitlicher Eingrenzung: Ein Widerruf des Gutscheins ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen möglich, wenn dieses noch nicht eingelöst/entwertet worden ist. Es genügt Ihre Widerrufserklärung.
d) Produkte: Die Widerrufsfrist beträgt 14 Kalendertage, beginnend mit dem Tag des Erhalts der letzten Ware. Es genügt Ihre Widerrufserklärung.
5.2. Ein Widerruf kann nur zu obenstehenden Bedingungen (Punkte 5.1.) sowie nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers von der SkiWelt vorgenommen werden. Hierfür ist eingeschriebenem Brief an das SkiWelt Marketing Büro zu übermitteln.
5.3. Rückgabe:
a) Tickets: Der Pfandwert der KeyCard ist nicht rückerstattungsfähig, da die Karte im Besitz des Käufers bleibt. Bestehende KeyCards können für weitere Aufladungen verwendet werden.
b) Gutscheine ohne zeitliche Eingrenzung: Die Gutscheine werden via Versandart "Download und Sofortversand per E-Mail" zu gestellt und bedürfen keiner Rücksendung.
c) Gutscheine mit zeitlicher Eingrenzung: Die Gutscheine werden via Versandart "Download und Sofortversand per E-Mail" zu gestellt und bedürfen keiner Rücksendung.
d) Produkte: Die Ware ist unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Kalendertagen, ab Abgabe der Widerrufserklärung an die SkiWelt Wilder Kaiser – Brixental Marketing GmbH, Dorf 84, 6306 Söll zurückzusenden.
5.4. Rückzahlung:
a) Tickets: Der Geldbetrag bei Rückvergütungen wird ihnen auf das persönliche Bankkonto gutgeschrieben.
b) Gutscheine ohne zeitliche Eingrenzung: Für eine etwaige Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart
c) Gutscheine mit zeitlicher Eingrenzung: Für eine etwaige Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart
d) Produkte: Für eine etwaige Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Versandkosten bei der Versandart „Postversand“ sind nicht rückerstattungsfähig.
5.5. Für eine Rückbuchung des Geldbetrages auf die Kreditkarte oder auf Bankkonten behält die SkiWelt ausnahmslos einen anteilsmäßigen Kostenanteil für technische Transaktionen, Servicepauschale und Bearbeitung von 5% pro Ticketbuchung vor. Dieser wird im Zuge der Rücküberweisung berücksichtigt/abgezogen.
5.6. Sollte bei einem Wertgutschein der eingelöste Wert geringer ausfallen als der Wert des Gutscheines, bleibt der Restwert auf dem Gutschein erhalten.

6. Sicherheitsgarantie & Datenschutz

6.1. Ihre Sicherheit hat höchste Priorität! Daher werden Daten wie Kreditkartennummer, Bankleitzahl, Kontonummer, Name und Anschrift über eine geschützte SSL Leitung übertragen. Damit kann kein Unbefugter ihre eingegebenen Daten während der Übertragung im Internet lesen. Um für die Sicherheit im Ticket-/Gutscheinshop zu sorgen, wenden wir eine Reihe von zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen an, welche den gängigen Sicherheitsstandards im bargeldlosen Zahlungsverkehr entsprechen.
6.2. Alle Daten werden im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.skiwelt.at/datenschutz
6.3. Alle Angaben werden von uns automationsunterstützt verarbeitet. Werbeinformationen erhalten Sie in diesem Zusammenhang ausschließlich vom Shopbetreiber, sofern von Ihnen nach Hinweis des Shopbetreibers nicht sofort oder längstens innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen ausdrücklich widersprochen wird. Eine Weitergabe persönlicher und personenbezogener Daten an Dritte findet nicht statt, soweit diese nicht für die Verarbeitung (Postversand) benötigt werden.

Ergänzend gelten die Tarifrichtlinien der SkiWelt: www.skiwelt.at/tarifrichtlinien
Alle Informationen zum Datenschutz: www.skiwelt.at/datenschutz

Stand: September 2022

Information gemäß § 12 DSG 2018 zu „Photocompare“ & Videoüberwachung

Information gemäß § 12 DSG 2018 zu „Photocompare“ & Videoüberwachung

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Liftkarteninhabers/der Liftkarteninhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten ei-nes mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden.
Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes.

Inbegriffen sind sowohl die Videoaufnahme, als auch die Fotoaufnahme gemäß des § 12 DSG 2018. Demnach ist eine Bildaufnahme unter anderem zulässig, wenn die betroffene Person der Bildaufnahme zugestimmt hat oder wenn im Einzelfall ein überwiegendes Interesse des Aufnehmenden besteht und die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Ein berechtigtes Interesse kann dabei sein: der Schutz von Personen oder Sachen (Videoüberwachung von Liegenschaften) oder Orten (Videoüberwachung im öffentlichen Bereich) das nicht auf die identifizierende Erfassung unbeteiligter Personen gerichtet ist.

Zu Informationszwecken für unsere Gäste sowie Werbezwecken für das Skigebiet wird in der SkiWelt während der gesamten Saison immer wieder fotografiert und gefilmt.