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Tarif-Richtlinien - Sommer

in der Region Wilder Kaiser - Brixental

SkiWelt Wilder Kaiser - Brixental

1. Präambel

1.1 Die Unternehmen, Bergbahn Brixen AG, Bergbahnen Ellmau-Going GesmbH & Co Hartkaiserbahn KG, Astbergbahn KG, Bergbahnen Hohe Salve GmbH & Co KG Hopfgarten – Itter – Kelchsau, Bergbahn Scheffau GmbH & Co KG, Berg- und Skilift Hochsöll GmbH & Co KG und Bergbahnen Westendorf GmbH bilden im Winter die SkiWelt Wilder Kaiser – Brixental und bieten im Sommer das gemeinsame Angebot als „Sommerbergbahnen Wilder Kaiser – Brixental“ an. Nachfolgend werden diese Unternehmen gemeinsam als „SkiWelt“ bezeichnet

2. Preise, Bezahlung, Fahrausweis, Nutzung

2.1. Die BergbahnErlebnis-Cards und Kitzbüheler Alpen Sommer Card für Kinder und Jugendliche werden ausschließlich gegen gültigen Lichtbildausweis ausgegeben.
2.2. Invalidität: Bei Vorlage eines Ausweises erhält man ab eingetragenen 70 % Invalidität die BergbahnErlebnis-Cards (SkiWelt) zum Jugendtarif (Normaltarif). Kinder und Jugendliche mit eingetragenen 70 % Invalidität erhalten eine Freikarte. Bei der Kitzbüheler AlpenSommerCard gibt es keine Ermäßigung.
2.3. Bereits vergünstigte Tarife können nicht mit weiteren Aktionen kombiniert werden, es gibt keine weitere Ermäßigung.
2.4. Gruppentarife gelten ab 20 Personen, je 20 zahlende Personen 1 Freikarte.
2.5. Zur Bezahlung werden neben der Barzahlung die Bankomatkarte (MAESTRO) sowie die Kreditkarten (VISA + MASTERCARD) an den Kassen akzeptiert.
2.6. Alle BergbahnErlebnis-Cards und Kitzbüheler Alpen SommerCards werden auf einen berührungslosen Datenträger (KeyCard) ausgegeben! Alle Tarife zzgl. € 2,00 Pfand für eine wiederverwendbare KeyCard. Das Pfand wird bei unbeschädigter Rückgabe an den Kassen oder Rückgabeautomaten refundiert.
2.7. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, das Ticket so zu verwahren, dass Dritte auf das Ticket nicht missbräuchlich zugreifen können.
2.8. Anweisungen der Mitarbeiter der SkiWelt Wilder Kaiser - Brixental sowie der Bergrettung, die im Interesse der Vermeidung von Gefahrenlagen erfolgen, ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
2.9. Die Tickets sind an aufeinander folgenden Tagen gültig.
2.10. Im Sinne des gemeinsamen Miteinanders und der Sicherheit aller Fahrgäste und der Tiere gilt für alle Hunde in den Anlagen, als auch in den Stationen Leinen- und Maulkorbpflicht.

3. Vertragsabschluss Missbrauch, Verlust und Umtausch

3.1. Der Beförderungsvertrag wird nur zu den Bedingungen dieser Tarif-Richtlinien abgeschlossen. Abweichende Bedingungen werden nicht akzeptiert.
3.2. Die Ganzjahres Saisonkarte setzt sich aus einer (jeweils getrennt ausgestellten) ermäßigten Sommerkarte und einer ermäßigten Wintersaisonkarte zusammen. Diese Tarif-Richtlinien Sommer gelten für die Dauer der Gültigkeit der Sommerkarte (für die Dauer der Gültigkeit der Wintersaisonkarte gelten die Winter Tarifrichtlinien, www.skiwelt.at/tarifrichtlinien).
3.3. Die einzelnen Leistungen, zu denen die erworbenen Karten berechtigen, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Das Unternehmen, das die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmen nur als deren Vertreter (für den Verkauf der Karten). Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und für die Folgen allfälliger Unfälle ist daher nur das Unternehmen verpflichtet, in dessen Gebiet sich ein Unfall ereignet; vertragliche Ansprüche können daher nur gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden, in dessen Gebiet sich ein solcher Unfall ereignet.
3.4. Tickets müssen den Kontrollbediensteten bei Aufforderung vorgezeigt werden.
3.5. Der Besitzer des Tickets wird beim Durchschreiten des Drehkreuzes aus Kontrollgründen fotografiert. Diese Bilder werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Ablauf der Kartengültigkeit gelöscht.
3.6. Die jeweilige Beförderungsbedingungen sind ausgehängt, die gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
3.7. Absperrungen und Anordnungen des Liftpersonals, die der Sicherheit und Ordnung des Betriebes dienen sind zu beachten.
3.8. Bei Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen, erfolgt der Ausschluss von der Beförderung, wenn dadurch eine Gefahr für die Sicherheit des Betriebes, von anderen Gästen, Mitarbeitern, etc. entsteht.
3.9. Jede missbräuchliche Verwendung hat den sofortigen Entzug des Tickets und die Einhebung eines Straftarifes (mindestens zweifacher Tageskartensatz - Normaltarif) zur Folge. Eine Strafanzeige behalten wir uns vor.
3.10. Die Übertragung des Tickets auf andere Personen, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
3.11. Verlorene Tageskarten, Mehrtagestickets und Saisonkarten werden mit einer Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 (zzgl. Kartenpfand) ersetzt, wenn der Kauf nachgewiesen werden kann; dazu muss der Kaufbeleg im Original vorgelegt werden.
3.12. Eine Fehlfunktion eines Fahrausweises ist umgehend an der nächstgelegenen Kasse zu melden. Spätere Reklamationen hinsichtlich Funktion und Verrechnung können nicht berücksichtigt werden.
3.13. Bei vergessenen Fahrausweisen und/oder Saisonkarten welche nicht mitgeführt werden, ist eine entsprechende Tageskarte der SkiWelt Wilder Kaiser – Brixental zu kaufen, wobei das Entgelt hierfür nicht rückerstattet wird. In begründeten Fällen (Berichtigungen, spez. Transaktionen, etc.) wird eine Manipulationsgebühr/Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 15,00 verrechnet
3.14. Ein nachträglicher Umtausch von bereits benutzten Tickets ist nicht möglich.

4. Rückvergütung

4.1. Es besteht – mit Ausnahme nach einem Sportunfall (siehe unten 4.5. kein Anspruch auf eine Verlängerung der Gültigkeit des Tickets oder auf eine Rückvergütung bei äußeren Einwirkungen die außerhalb des Einflussbereichs des Betreibers liegen und die trotz aller Anstrengungen vom Betreiber nicht vermieden werden können; dies betrifft z.B. Ereignisse der „höheren Gewalt“, Schlechtwetter, Vermurung, behördlich angeordneten Sperren oder Schließungen, Epidemien, Pandemien, unvorhergesehene Abreisen, Betriebsunterbrechungen, Sperrung von (einzelnen oder allen) Anlagen, vorzeitige Beendigung des Betriebes, etc. Dies unabhängig von der Dauer dieser Einwirkungen.
4.2. Sonderregelung Rückvergütung Covid-19
Die aktuellen Covid 19 Regeln und Maßnahmen sind aktuelle immer auf www.skiwelt.at/sicheramberg einsehbar.
Eine anteilige Rückerstattung von einer SkiWelt Sommersaisonkarte ist nur dann möglich, wenn weniger als 90 Betriebstage in der SkiWelt möglich waren und alle Bahnen geschlossen werden müssen. Die Witterung der Betriebstage ist nicht relevant für die Anrechnung. Im Fall einer erneuten vorzeitigen betrieblichen Schließung werden bei der SkiWelt Saisonkarte pro genutzten Tag 19,00 EUR vom Kaufpreis abgezogen bis kein Restwert mehr besteht. Für Verbunds-Saisonkarten gelten die separat definierten Regelungen des jeweiligen Kartenverbundes.
4.3. Die bekannt gegebenen Anfangs- und Enddaten einer Saison sind keine „Fixtermine“ und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Daher besteht auch bei einem späteren Saisonbeginn oder einem vorzeitigen Saisonende kein Anspruch auf eine Verlängerung des Tickets oder auf eine Rückvergütung der Saisonkarte.
4.4. Ein Rückerstattung wegen eines eingeschränkten Betriebs ist nicht möglich.
4.5. Eine Rückvergütung ist nur nach Sportunfällen (keinesfalls aber bei Krankheit) für BergbahnErlebnis-Cards mit einer Gültigkeitsdauer ab 3 Tagen gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes eines ansässigen Arztes einer der SkiWelt Orte und Umgebung oder eines Krankenhauses möglich; die Vorlage dieses Attestes muss innerhalb von 2 Tagen nach der Verletzung erfolgen, spätere Ansprüche können nicht mehr berücksichtigt werden. Jeder angefangene Tag wird zum anteiligen Ticketpreis verrechnet (außer Tagestickets).
4.6. Rückerstattet wird nur das Ticket des Verunfallten, es kann keine Rückerstattung für Begleitpersonen erfolgen.
4.7. Die Beförderung mit Bussen und/oder anderen Straßenverkehrsmitteln zu bzw. von den Aufstiegshilfen und Sporteinrichtungen ist nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages und somit vom Entgelt für die BergbahnErlebnis-Cards nicht umfasst und erfolgt zu den Bedingungen des jeweiligen Beförderers.
4.8. Für alle Verbundskarten (z.B. Kitzbüheler Alpen Sommer Card) gelten die separat definierten Regelungen des jeweiligen Kartenverbundes.

5. Unfälle

5.1. Bei Sportunfällen ist die exakte Unfallmeldung über das Mobiltelefon, bei der nächsten Bergbahn oder bei der gekennzeichneten Meldestelle an die Hilfsorgane (Bergrettung oder Leitstelle Tirol) durchzuführen.
5.2. Die Telefonnummern für die Hilfsorgane sind den Infofoldern der SkiWelt sowie auf der www.skiwelt.at/notruf zu entnehmen, sowie bei Liftpersonal zu erfahren.
5.3. Der Einsatz der Hilfsorgane ist kostenpflichtig und für die Bergung und den Transport nach Unfällen ist an den Leistungserbringer ein Bergekostenbeitrag zu entrichten, der im Preis des Tickets nicht enthalten ist.

6. Datenschutz

6.1. Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie www.skiwelt.at/datenschutz

7. Websites

7.1. Wir halten auf unseren Websites unterschiedliche Informationen und Applikationen zum Abruf und als Download bereit.
7.2. Wir sind jederzeit berechtigt, den Betrieb unserer Websites ganz oder teilweise einzustellen. Auch übernehmen wir keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit unserer Website.
7.3. Einige Seiten unserer Websites können passwortgeschützt sein. Der Zugang zu diesen Seiten ist daher in bestimmten Fällen im Interesse der Sicherheit des Geschäftsverkehrs nur möglich, wenn Sie sich dafür vorab registrieren. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Registrierung.

8. Websites Dritter (Hyperlinks)

8.1. Unsere Websites können Hyperlinks auf Websites Dritter enthalten.
8.2. Wir übernehmen für die Inhalte dieser Websites keine Verantwortung, da es sich hierbei um nicht von uns bereitgestellte Inhalte handelt.

Mit dem Kauf eines Tickets akzeptiert der Kunde automatisch alle oben genannten SkiWelt – Richtlinien.
Stand 05.2021