• WINTERGENUSS vom 8. - 29.1.2011
    Appartements HEROLD
    EUR
    389,00
    pro Person
    Appartements HEROLD in Söll, Appartement
    1 Woche Urlaub im gemütlichen Appartement incl. aller Nebenkosten
    5 Tage Liftpass Skiwelt Wilder Kaiser-Brixental
    Details
  • Weisse Wochen im Landhotel
    Landhotel Föhrenhof
    EUR
    649,00
    pro Person im DZ
    Landhotel Föhrenhof in Ellmau, *** Hotel
    7 Übernachtungen mit Halbpension ab € 649
    - p.P.
    6 Tage Skipass - Skiwelt Wilder Kaiser Brixental
    Details
  • Silvesterpauschale
    Gasthof Christophorus
    EUR
    649,00
    pro Person im DZ
    Gasthof Christophorus in Söll, Gasthof
    inklusive 6 Tages-Skipass Großraum Wilder Kaiser
    7 Tage Halbpension
    inklusive Galamenü am Silvesterabend
    Details
  • Superskipauschale
    Gasthof Christophorus
    EUR
    482,00
    pro Person im DZ
    Gasthof Christophorus in Söll, Gasthof
    inkl. 6 Tages-Skipass
    inkl. 7 Tage Halbpension (Wahlmenü=
    Details
  • SUPER-SKI-WOCHEN: Saisonanfang bis 18.12.10
    Appartements HEROLD
    EUR
    329,00
    pro Person
    Appartements HEROLD in Söll, Appartement
    7 Übernachtungen im komfortablen Appartement
    inkl. 6-Tages-Skipass für die Skiwelt Wilder Kaiser-Brixental
    Details

Die für alle geltenden Tarif Richtlinien in der SkiWelt zur Übersicht

  • Alle Skipässe werden auf dem Berührungslos-Ticket KeyCard ausgegeben! Alle Tarife zzgl. € 2,00 Pfand für wiederverwendbare KeyCard! Das Pfand erhalten Sie bei unbeschädigter Rückgabe an den Kassen zur Gänze zurück! Ausser die Tirol Snow Card - diese Keycard kann nicht retourniert werden.
  • Mischpreise - bei Saisonüberschneidungen wird vom Kassencomputer automatisch ein Mischpreis berechnet.
  • Die Jugend- und Kinder-Skipässe werden ausschließlich gegen gültigen Lichtbildausweis ausgegeben!
  • Zur Bezahlung werden neben der Barzahlung die Bankomatkarte (MAESTRO) sowie die Kreditkarten (VISA + MASTERCARD) an den Kassen akzeptiert. 
 
Skipässe sind nicht übertragbar und müssen den Kontrollbediensteten unaufgefordert vorgezeigt werden. Der Skipass wird bei versuchter oder erfolgter missbräuchlicher Verwendung entschädigungslos eingezogen - weiters wird Strafanzeige erstattet. Die Übertragung des Skipasses auf andere Personen, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Verlorene Skipässe werden nicht ersetzt.

Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreisen, Betriebsunterbrechungen, Sperrung von Skiabfahrten, vorzeitige Beendigung des Liftbetriebes usw. geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung. Eine Rückvergütung ist nur bei Sportunfällen (keinesfalls aber bei Krankheit) für Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer ab 3 Tagen möglich, ausgenommen Saisonskipässe. Jeder angefangene Tag wird zum Tageskartenpreis verrechnet. Die Vorlage des Attestes muss innerhalb von 2 Tagen nach der Verletzung erfolgen. Spätere Ansprüche können nicht berücksichtigt werden. Behinderte mit mehr als 75% Behinderung (Ausweis) erhalten auf alle Skipässe (außer Punktekarten, Saisonkarten und Kitzbüheler Alpen Skipässe) eine Ermäßigung. Mischpreise bei Saisonüberschneidungen werden vom Kassensystem automatisch berechnet!

Die einzelnen Leistungen, zu denen die erworbenen Karten berechtigen, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Das Unternehmen, das die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmen nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelenen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.
Sie haben Google Earth noch nicht installiert? Zuerst hier klicken und Google Earth kostenlos downloaden.